Finanzbuchhaltung

Grundlage für eine steuerliche und betriebswirtschaftliche Unternehmensplanung ist die gewissenhafte und vollständige Sammlung aller Belege und ihre Erfassung in einer Finanzbuchhaltung. Nur wenn diese Grundlage ein verlässliches und nachvollziehbares Ergebnis liefert, kann alles andere darauf aufbauen. Als Spezialist gerade im Bereich des Rechnungswesens stehe ich Ihnen mit meiner Fachkenntnis bei dieser Aufgabe zur Verfügung.

Dabei reichen meine Leistungen von der vollständigen Bearbeitung der Buchhaltung, inklusive des Zahlungsverkehrs, bis zur Unterstützung von Selbstbuchern, z.B. bei der Programmauswahl oder der Schulung von Mitarbeiter.

Als Qualitätsmerkmal biete ich Ihnen eine Fertigstellungsgarantie zwischen 3 und 12 Werktagen je nach gewähltem Buchhaltungspaket.

Die Aufgabe des Rechnungswesens ist der kurzfristige Überblick über die Entwicklung Ihrer Erträge und Aufwendungen und es soll als Grundlage für den Jahresabschluss dienen. Es dient also zu allererst als Information für Sie und erst im Nachgang für Fremde Dritte wie z.B. Banken oder die Finanzbehörden. Aus dem Rechnungswesen lassen sich Informationen gewinnen, die Ihnen Aufschluss über den Stand Ihres Unternehmens geben und Sie in die Lage versetzten, rechtzeitig Maßnahmen zur frühzeitigen Abwendung von Problemen zu ergreifen.

Daher ist es wichtig die Organisation des Rechnungswesens nach den besonderen Bedürfnissen Ihres Unternehmens auszurichten.


Tätigkeiten

  • Die Kontierung und EDV-gerechte Erfassung der laufenden Geschäftsfälle.
  • Die laufende Abstimmung der Konten.
  • Die Verwaltung von offenen Posten von Kunden und Lieferanten.
  • Die Überwachung der von Ihnen gefertigten Buchhaltung.
  • Die Organisation des Rechnungswesens und eines internen Kontrollsystems.
  • Die periodischen Informationen über Ihren Geschäftsverlauf und Planungsrechnungen für die Zukunft.
  • Die Einrichtung von individuellen an Ihre Bedürfnisse ausgerichteten Auswertungen.
  • Das Erstellen von kurzfristigen Erfolgsrechnungen für Sie oder Dritte (Banken).
  • Die Einrichtung und Überwachung von Kostenrechnungen.
  • Das Einrichten und die Durchführung des Controllings.