Steuern

Privatpersonen

Als „Privatperson“ kommen Sie meistens nur einmal im Jahr bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung mit steuerlichen Fragen in Berührung. Zusätzlich kommen in Einzelfälle wie die Erbschaft- und Schenkungssteuer oder Umsatzsteuer Erklärungspflichten auf Sie zu.

Die meisten Menschen erschrecken allein schon vor der Komplexität der Formulare und wir reden dabei noch nicht einmal von den dahinterliegenden steuerlichen Vorschriften.

Hier stehe ich als kompetenter und erfahrener Ansprechpartner für Sie bereit. Ob es die „einfache“ Arbeitnehmerveranlagung oder die Vermögensübertragung an die nächste Generation ist mit einer komplizierten Schenkungssteuererklärung. Bei allen Steuererklärungen und stehe ich als kompetenter Fachmann an Ihrer Seite. Eine strenge Qualitätskontrolle der Arbeit und Ihre termingerechte Abwicklung gehören zu meiner Tätigkeit. Ein Ausdruck davon ist mein Versprechen an Sie, die Steuererklärung, wenn alle Belege vorliegen, spätestens drei Wochen nach Eingang fertiggestellt zu haben.

Wichtig ist es außerdem eine Planung für die Zukunft zu betreiben. Sind in der Vergangenheit die richtigen Weichen gestellt worden, können bei Eintritt des steuerlichen Ereignisses die Früchte der Planung geerntet werden.


Tätigkeitsfelder

  • Die Erstellung von Einkommensteuer- und Umsatzsteuerjahreserklärungen.
  • Die Erstellung von monatlichen und vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen.
  • Die Erstellung von Erbschaft- und Schenkungssteuererklärungen.
  • Die Erstellung von sonstigen Steuererklärungen für Privatpersonen.
  • Ihre Vertretung gegenüber den Finanzbehörden.
  • Die Fristüberwachung von Voraus- oder Schlusszahlungen von Steuern.
  • Die Stellung von Anträgen in steuerlichen Angelegenheiten (Stundung, Fristverlängerungen, Aussetzung der Vollziehung oder Herabsetzung von Vorauszahlungen).
  • Die Prüfung von Steuerbescheiden und die Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren zur Durchsetzung Ihrer steuerlichen Rechte.
  • Ihre Vertretung im Finanzgerichtsverfahren und bei Steuerstrafverfahren.
  • Die Vorbereitung, Durchführung und der Abschluss von Betriebsprüfungen.
  • Die Steuerplanung und Strategieentwicklung zur Ermittlung von Steuerbelastungen.
  • Ihre Beratung zu steuerlichen Auswirkungen in Erbschafts- und Schenkungsfragen.