Gebühren
So sehr ich auch meine Arbeit schätze und sie mit Freude erledige, bin ich nicht nur deswegen in meinem Beruf tätig. Zusätzlich gehe ich davon aus, dass meine Mandanten mich für meine Arbeit entlohnen.
Für meine Tätigkeit gilt die gesetzlich vorgeschriebene Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Die mit Wertgebühr abzurechnenden Leistungen setze ich mit dem mittleren Wert der StBVV an, soweit nicht durch Besonderheiten die Kostenposition zu hoch oder niedrig ausfallen.
Für Arbeiten die ich nach Stundensätzen abrechne, beträgt meine Vergütung pro angefangene Viertelstunde zwischen € 31,00 und € 47,00.
Es besteht aber auch die Möglichkeit einen Pauschalpreis für bestimmte Leistungen zu vereinbaren. Hierzu ist eine gesonderte Vereinbarung nötig.
Für die Finanz- und die Lohnbuchhaltung bitte ich Abweichend von der StBGebV jeweils drei Leistungspakete (Kompakt, Klassik und Komfort) an. Meine Mandanten sollen individuelle Möglichkeiten zur Auswahl der Leistungen erhalten. Die Preise für die Pakete hängen jeweils von dem individuellen Umfang ab. Nach einer dreimonatigen „Probephase“, die mir den Arbeitsumfang zeigt, würde ich dann eine endgültige Honorarhöhe vorschlagen. Eine Anpassung erfolgt dann jährlich.