Jahresabschluss

Alle Kaufleute haben nach § 242 HGB die gesetzliche Verpflichtung einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zu erstellen. Diese Verpflichtung wird bei Kapitalgesellschaften und bestimmten Personengesellschaften um einen Anhang und den Lagebericht erweitert.

Die Erstellung des Jahresabschlusses ist daher für eingetragene Einzelkaufleute, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften eine gesetzliche Pflicht, die sich nicht aus dem Steuerrecht ergibt. Das Steuerrecht hat sich an diese gesetzliche Pflicht angehängt, verändert aber in immer größerem Umfang diese handelsrechtliche Grundlage.

Die hierzu von der Bundessteuerberaterkammer im April 2010 veröffentlichte „Verlautbarung zu den Grundsätzen für die Erstellung von Jahresabschlüssen durch Steuerberater“ sieht vor, dass der Jahresabschluss in verschiedenen Qualitätsstufen erstellt werden kann:

  1. Erstellung des Jahresabschlusses ohne Prüfungshandlungen
  2. Erstellung des Jahresabschlusses mit Plausibilitätsbeurteilungen
  3. Erstellung des Jahresabschlusses mit umfassenden Beurteilungen

Den verschiedenen Möglichkeiten der handelsrechtlichen Jahresabschlusserstellung trage ich in meinem Angebot an Sie Rechnung, wobei für alle Jahresabschlüsse ein mehr oder weniger ausführlicher Erstellungsbericht geliefert wird.

Bitte sehen Sie die obig genannte gesetzliche Grundlage für die Erstellung des Jahresabschlusses nicht als reinen Selbstzweck an. Nutzen Sie die Chance, die diese Verpflichtung bringt, um sich einen Überblick über Ihren Betrieb zu verschaffen. Gehen Sie einen Schritt zurück und sehen Sie sich Ihr Unternehmen zusammen mit mir von einem anderen Gesichtspunkt aus an. Viele Dinge gehen im Tagesgeschäft unter, die aber wichtig und eventuell sogar betriebsentscheidend sein können.

Eine von mir zusätzlich durchgeführte Bilanzanalyse mit einem Branchenvergleich zeigt Ihnen, wo die Chancen und Schwachstellen Ihres Unternehmens liegen.

Gleichzeitig mit meiner Tätigkeit der Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses, prüfe ich die Belege und Unterlagen auf ihre steuerliche Relevanz. Sind Abweichungen zu Gunsten oder zu Lasten des steuerlichen Ergebnisses vorzunehmen und wie wirken sich diese auf die Steuerbelastung aus. Mögliche bilanzielle Wahlrechte werde ich nach Ihren Vorstellungen anwenden, um Ihre Bilanzpolitik zu verwirklichen.